Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 1.0 / Gültig ab 01.01.2025

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Installationen, Montagen sowie Inbetriebnahmen von Stark- und Schwachstrominstallationen durch die Foxart Elektro GmbH.

Ebenso gelten sie für sämtliche weiteren Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich durch Foxart Elektro bestätigt.

2. Offerten und Vertragsverbindlichkeit

Unsere Offerten sind ab Ausstellungsdatum für einen Zeitraum von zwei Monaten verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist können wir geänderte Lieferantenpreise (z. B. Materialkosten wie Kupfer) anpassen.

Die vereinbarten Preise bleiben für 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist ist Foxart Elektro berechtigt, Preisänderungen, einschließlich Teuerungen, weiterzugeben. Dabei kommt die Methode von EIT.swiss oder KBOB zur Anwendung.

3. Terminplanung

Liefer- und Montagetermine werden individuell zwischen Foxart Elektro und dem Kunden vereinbart oder im Werkvertrag festgelegt. Der Kunde muss dafür sorgen, dass alle erforderlichen Voraussetzungen für ungehinderte Arbeiten geschaffen sind.

Verzögerungen, die auf fehlende Vorkehrungen des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten. Foxart Elektro haftet nicht für Verzögerungen durch höhere Gewalt oder verspätete Lieferungen Dritter.

4. Umfang der Leistung und Haftung

Foxart Elektro verpflichtet sich, die beauftragten Arbeiten sorgfältig und fachgerecht auszuführen. Für Schäden wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehaftet.

Zusätzliche Leistungen, die über das Angebot oder den Werkvertrag hinausgehen, werden separat in Rechnung gestellt. Nicht im Angebot enthalten sind Drittkosten wie Netzkostenbeiträge oder Gebühren von Netzbetreibern.

Foxart Elektro übernimmt keine Haftung für Schäden an verdeckten Leitungen, von deren Existenz nicht ausgegangen werden konnte. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch Staub, Asbestsanierungen oder Betriebsunterbrechungen aufgrund der Arbeiten.

5. Geistige Eigentumsrechte

Die von Foxart Elektro bereitgestellten Offerten, Projekte und Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Verstoß behält sich Foxart Elektro vor, bis zu 8 % der Offertsumme in Rechnung zu stellen.

Alle Schutzrechte verbleiben bei Foxart Elektro.

6. Zahlungsmodalitäten

Foxart Elektro stellt während des Projekts bis zu 90 % der Kosten mittels Teilrechnungen auf Basis des Projektfortschritts in Rechnung. Der Restbetrag ist bei Abschluss fällig.

Der Zahlungszeitraum beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung. Bei Verzögerung fallen Verzugszinsen an.

7. Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme erfolgt gemäß den gültigen Vorschriften (NIV, NIN). Für bauseitig gelieferte Apparate übernimmt Foxart Elektro keine Haftung. Diese müssen vom jeweiligen Lieferanten geprüft und in Betrieb genommen werden.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Anlagen und Installationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Foxart Elektro. Der Kunde erteilt die Erlaubnis, Eigentumsvorbehalte ins Register eintragen zu lassen.

9. Garantiebedingungen

Foxart Elektro gewährt auf Installationsarbeiten eine Garantie von 24 Monaten ab Inbetriebnahme.

Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, höhere Gewalt oder Abnutzung sind von der Garantie ausgeschlossen. Für Geräte und Materiallieferungen gilt die Herstellergarantie.

10. Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht. Internationale Abkommen sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist der Sitz von Foxart Elektro.