Elektroinstallateur

Sie suchen einen Elektroinstallateur in Luzern, Baar, Zug, Winterthur oder Horgen? Wir beschäftigen diese Fachkräfte und schicken den Elektroinstallateur auch nach Cham, Steinhausen, Rheinfelden, Zürich oder Uster. Ebenso sind wir in den Orten Aargau, Baden, Aarau, Küssnacht, Einsiedeln, Schwyz und Freienbach tätig, wo unser Elektroinstallateur zum Einsatz kommt.

Elektroinstallateur: Aufgabenbereich

Der Elektroinstallateur baut elektrische Anlagen auf, überprüft sie auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit und stellt deren Betriebsbereitschaft her. Ein weiteres Aufgabengebiet ist für den Elektroinstallateur die Wartung und Reparatur der Anlagen. Zudem ist ein bei uns beschäftigter Elektroinstallateur mit Aufgaben der Planung und Kundenbetreuung befasst. Dabei sucht er im Interesse der Kunden und mit ihnen gemeinsam nach geeigneten Lösungen. Wenn das Ziel der Installation abgesteckt ist, plant der Elektroinstallateur den Arbeitsablauf. Zu diesem gehört die Berechnung der Einbaustellen für Geräte und Leitungen, der Abmessungen sowie des Materialbedarfs. Auch Schaltpläne muss der Elektroinstallateur erstellen. Steuerungen und Verteilerschränke werden in der Werkstatt vorproduziert. Für das Verlegen der Leitungen liest der Elektroinstallateur Leitungspläne, zeichnet nach diesen die Leitungswege an, stemmt das Mauerwerk für Kabelkanäle auf, verlegt diese teilweise auch auf dem Putz oder schachtet für Erdleitungen den Boden auf. Zunächst verlegt der Elektroinstallateur Leerrohre, in die er dann die Leitungen einzieht. Die Leitungsverbindungen stellt der Elektroinstallateur mit Schraubendrehern, Klemmen und Lötkolben her.

Anschluss elektrischer Geräte durch den Elektroinstallateur

Der Elektroinstallateur schliesst auch elektrische Geräte an, darunter Pumpen von Heizungs- und Klimaanlagen, Elektroherde, Lüfter, Heizgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler und teilweise Geräte der Heimelektronik. Des Weiteren ist er für die elektrische Installation an Antennen- und Blitzschutzanlagen zuständig. Teilweise baut der Elektroinstallateur für eine Anlage auch Baugruppen aus mechanischen, elektrischen, elektromechanischen und elektronischen Teilen zusammen, die er verdrahtet und in Betrieb nimmt. Weiter wartet er elektrische Maschinen und Geräte, sucht Fehler, überprüft die Maschine und baut Ersatzteile ein. In diesem Kontext beurteilt er, ob sich die Reparatur eines Altgerätes lohnt. Dabei ist Expertise auf dem Gebiet der Elektrotechnik und der Elektronik gefragt.

Elektroinstallateur – Einsatz in diesen Orten:

  • Luzern
  • Baar
  • Zug
  • Winterthur
  • Horgen
  • Cham
  • Steinhausen
  • Rheinfelden
  • Zürich
  • Uster
  • Aargau
  • Baden
  • Aarau
  • Küssnacht
  • Einsiedeln
  • Schwyz
  • Freienbach

Normenkenntnis durch den Elektroinstallateur

Der Elektroinstallateur muss die SN-Normen kennen (Schweizer Normenwerk), welche die grundlegenden Anforderungen für eine sichere Installation definieren. Es gilt grundsätzlich: Jede elektrische Installation muss nach den sogenannten „anerkannten Regeln der Technik“ erstellt, angepasst, kontrolliert und gewartet werden. Dadurch wird gewährleistet, dass sie bei bestimmungsgemässem und selbst bei einem voraussehbar unsachgemässen Betrieb funktioniert bzw. zumindest keinen Schaden anrichtet. In der Schweiz zählen zu den anerkannten Regeln der Elektrotechnik insbesondere die IEC6- und CENELEC7-Normen. In vielen Fällen gelten international harmonisierte Normen. Wo diese fehlen, gilt stets die SN-Vorschrift. Wenn in einem bestimmten Sektor keine spezifischen Normen vorgegeben sind, berücksichtigt der Installateur allfällige technische Weisungen. Zur Vermeidung von Störungen gelten grundlegende Anforderungen. So müssen elektrische Installationen so erstellt werden, dass sie keine anderen elektrischen Installationen beeinträchtigen. Sollten wir störungsgefährdete Installationen feststellen, bringen wir sie in einen vorschriftsmässigen Zustand. Weiter sind elektrische Anlagen so einzurichten, dass sie den Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit entsprechen. Die letzte Anpassung dieser Vorschriften erfolgte in der Schweiz am 18. November 2009. Eigentümer und Nutzer von elektrischen Anlagen stehen ebenfalls in der Pflicht, elektrische Geräte und Anlagen bestimmungsgemäss zu verwenden. Unsere Fachleute weisen Sie gegebenenfalls auf bestimmte Punkte hin, die Sie beim Betrieb Ihrer Elektrik beachten sollten.

Elektroinstallateur anfordern

Wenn Sie in Luzern, Baar, Zug, Winterthur, Horgen, Cham, Steinhausen, Rheinfelden, Zürich, Uster, Aargau, Baden, Aarau, Küssnacht, Einsiedeln, Schwyz oder Freienbach einen Elektroinstallateur benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir melden uns bei Ihnen und führen zunächst eine Bestandsaufnahme durch, um Ihnen anschliessend eine Offerte unterbreiten zu können.